Flohmarkt 3.Oktober 2019
Vielen Dank allen Ausstellern und Besuchern für einen Tollen Flohmarkttag.
Jedes Jahr findet am 03. Oktober unser Flohmarkt auf dem Parkplatz des Aquamarin in Wasserburg statt. (Reutener Str. 12, 88142 Wasserburg)
Aufbau ist ab 06:00 Uhr möglich, los geht's um 09:00 Uhr und gegen 16:00 Uhr ist Ende. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wichtig: Keine gewerblichen Verkäufer
Neu: Es gibt limitierte Plätze für Autos am Stand
Standmiete
Normaler Stand: 7,50 € pro lfd. Meter
mit Auto: 8,00 € pro lfd. Meter
Für Verpflegung ist natürlich auch gesorgt. Es gibt Kaffee, Tee und Kuchen sowie weitere warme und kalte Speisen und Getränke.
Unser Narrenbaumstellen findet am 17. Januar 2020 auf dem Lindenplatz statt.
Beginn ist um 18.00 Uhr. Ausschank ab 17.00 Uhr.
Wir freuen uns wie immer auf viele große und kleine Besucher.
Am Donnerstag, den 20. Februar 2020 planen wir gemeinsam mit den Mitarbeitern der Gemeinde Wasserburg wieder einen öffentlichen Rathaussturm.
Nach der "Entmachtung" unseres Bürgermeisters laden wir alle ganz herzlich ein mit uns auf dem Lindenplatz zu feiern.
Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt!
Funkenfeuer im Birkenried
Wo hin mit dem Christbaum nach dem Weihnachtsfest?
Am 11. Januar 2020 sammeln wir im Ortskern von Wasserburg und Umland die Christbäume für Euch ein.
Wir bitten die Christbäume, und nur Christbäume, vor 9:00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand zu legen.
Freitag, den 21. Februar 2020 um 14:11 Uhr
Wo: Lindenplatz
Wir laufen zusammen zur Sumserhalle um hier gemeinsam mit Euch auf unserem Kinderball den Nachmittag zu verbringen!
Unser diesjähriges Motto für den Kinderball lautet Olympia.
Unser Kinderballteam hat sich wieder tolle Spiele für Euch einfallen lassen.
Wie immer ist auch für das leibliche Wohl gesorgt.
Hinweis:
📸 Während unseren Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt, welche auf unserer Homepage und auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden
können. Die Personendarstellung auf diesen Aufnahmen erfolgt zufällig.
Mit dem Betreten des Festgeländes erfolgt die Einwilligung zur unentgeltlichen Veröffentlichung und zwar ohne, dass es einer ausdrückliche Erklärung der betroffenen
Person bedarf.